Nach der Zustimmung des Bundesrates sind am 28. April 2020 zahlreiche Änderungen der Strassenverkehrsordnung in Kraft getreten.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Fahrzeuge müssen Radfahrer mit mindestens 1,5 m (innerorts) und 2 m (außerorts) Sicherheitsabstand überholen.
- Es ist jetzt ausdrücklich erlaubt, zu zweit nebeneinander mit dem Rad zu fahren, wenn anderer Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auch auf engen Strasse ist es möglich, da der Überholende den Sicherheitsabstand einzuhalten hat.
- Parken auf Geh- und Radwegen kostet Autofahrer statt 15 bis 30 € jetzt 55 bis 100 €. Bei Gefährdung gibt es dazu einen Punkt in Flensburg.
- Wer als Autofahrer beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 statt 70 € rechnen – und mit einem Monat Fahrverbot.
- Das Halten auf dem Schutzstreifen (gestrichelte Linie für Radverkehr) ist jetzt verboten.
- Als neues Verkehrszeichen kommt der grüne Pfeil für den Radverkehr. Er erlaubt ein Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer nach vorherigem Anhalten.
Es wäre schön, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten könnten, zur Sicherheit des Anderen und für eine friedlichere Welt auf unseren Strassen. Hier sind auch die Radfahrer nicht von ausgenommen, die sich grundlegend nicht an die StVo halten. Keine der Teilnehmergruppen möchte ich hier ausschließen oder besonders hervorheben.